Berufsbetreuung
Gesetzliche Betreuung
Übernahme einer gerichtlich angeordneten Betreuung mit klar abgegrenzten Aufgabenkreisen – stets im Sinne des Wohls und der Wünsche der betreuten Person.
- Vermögenssorge: Konten, Einnahmen, Ausgaben, Sozialleistungen
- Gesundheitsfürsorge inkl. Einwilligung in ärztliche Maßnahmen
- Aufenthaltsbestimmung, Behörden- und Wohnungsangelegenheiten
Rechtsgrundlage · §§ 1814 ff. BGB